Von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bis zur Neukonzipierung dieser Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) – die WGR und die SPD Remagen haben den Grundstückseigentümer, wenn auch mit völlig unterschiedlichen Zielrichtungen, für den Wahlkampf entdeckt!
Während die WGR, so wie die CDU auf Landesebene einmalige Ausbaubeiträge der Anlieger aus Landesmitteln finanziert sehen will, setzt die SPD Remagen auf das Modell wiederkehrender Beiträge, die auf die Grundstückseigentümer nach Abrechnungsgebieten aufzuteilen und jährlich wiederkehrend zu zahlen wären.
Die FBL Remagen meint indes: „Das Thema eignet sich ob der Komplexität nicht für einen Wahlkampf“. Die FBL ist vielmehr für eine seriöse, ruhige und sachliche Betrachtung der Ist- Situation sowie der möglichen Alternativen. Eine angedachte Neuausrichtung muss einerseits auch künftig den zeitnahen Ausbau dringend zu ertüchtigender städtischer Straßen ermöglichen und andererseits eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten bestmöglich erfüllen. Dies will die FBL gerne mit den politischen Kräften im Rat der Stadt und dem Bürgermeister gemeinsam in Ruhe diskutieren und abwägen. Dann kann ohne Wahlkampfgetöse eine ausgewogene, mehrheitlich getragene Entscheidung zum Wohle der Bürger gefällt werden.
Eins ist indes jetzt schon erkennbar: Es kann nicht im Sinne der Bürger und der Kommunen sein, dass aufgrund fehlender Finanzmittel des Landes eine ausreichende städtische Straßen- und Verkehrsinfrastruktur in den Gemeinden langfristig nicht mehr sichergestellt werden kann bzw. gefährdet ist. Darüber hinaus würde die kommunale Handlungshoheit massiv eingeschränkt! Wer also eine gänzliche Abschaffung der Anliegerbeiträge anstrebt, sollte zumindest geeignete und langfristig haltbare Finanzierungsinstrumente bieten. Und hierzu scheint weder die SPD-geführte Landesregierung bereit zu sein, noch können sich der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie die Verbands- und Stadtbürgermeister im Landkreis Ahrweiler, so den Stellungnahmen in der Presse entnehmend, dem Modell der gänzlichen Beitragsfreistellung der Straßenanlieger annähern. Und es bliebe systembedingt eine massive Ungleichbehandlung gegenüber den bereits finanziell veranlagten Bürgern, die in den vergangenen Jahren zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden.
Über einen Umstand sollten sich nur alle Akteure in den Beratungen im Klaren sein: egal nach welchem Beitragssystem künftig Straßenausbaumaßnahmen beauftragt werden, wir reden allenfalls über eine Umverteilung nicht jedoch über eine wirkliche Entlastung. Das Geld für erforderliche Straßenausbaumaßnahmen wächst nicht an Bäumen, sondern muss vom Anlieger oder dem Steuerzahler aufgebracht werden!
Siehe hierzu auch den Artikel des General-Anzeiger