Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hatte anlässlich der Verkehrsschau im November 2018 die Aufhebung der in Bandorf geltenden 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Ortsdurchgangsstraße K 41 vorgeschlagen.
Dagegen hatte sich die FBL Remagen unter Federführung des Bandorfer Ortsbeirats- und Stadtratsmitglieds Thomas Nuhn deutlich positioniert.
In einer öffentlichen Stellungnahme im Mai diesen Jahres hatte die FBL deutliche Worte für die Beibehaltung der Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkung in Bandorf gefunden.
„Die Verkehrssicherheit der Bandorfer Einwohner ist der FBL gerade wegen der schwierigen Verkehrsführung der K 41 durch Bandorf ein besonders wichtiges Anliegen“ so Thomas Nuhn. „Gefahren durch unübersichtliche und enge Bebauung kann man nicht durch Geschwindigkeitserhöhung relativieren oder bekämpfen!“ so Thomas Nuhn weiter.
Anlässlich der Ortsbeiratssitzung am 20.08.2019 hatte Thomas Nuhn die Ortsvorsteherin um Sachstandsmitteilung in dieser Frage gebeten.
Die Ortsvorsteherin trug vor, dass eine erneute Begehung durch Fachleute des LBM auch dort die Erkenntnis zu Tage befördert hat, was alle Bürger von Bandorf wissen:
Die Tempo 30 Regelung auf der Kreisstraße 41 durch Bandorf bleibt!