Mittlerweile kennt es jeder: Hundehaufen als ständiger Wegbegleiter bei Spaziergängen. Immer wieder sorgt Hundekot auf und neben Geh-und Feldwegen, Grün- und Rasenflächen, vor Haus- und Garteneingängen für Ärgernis.
Für Fußgänger und Radfahrer ist es oft ein Hindernislauf, um den Hinterlassenschaften der Hunde auszuweichen. Eltern sind genervt, ständig darauf zu achten, dass ihre Kinder beim Spielen nicht in diese unliebsamen Haufen hineintreten. Auf Anbauflächen von Getreide, Obst, Blumen und Grünschnitt werden wie selbstverständlich die Hundehaufen liegen gelassen.
Jeder, der schon mal in so eine Hinterlassenschaft hineingetreten ist, weiß, wie unangenehm das ist. Abgesehen vom widerlichen Geruch besteht auch die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern. Diese Gefahr besteht für Mensch und Tier, somit auch für andere Hunde.
Für viele Hundebesitzer ist es mittlerweile eine Selbstverständlichkeit die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Auch sie ärgern sich über einige uneinsichtige und gedankenlose Hundebesitzer, die dies nicht kümmert und den Hundekot einfach liegen lassen. Sie wären sicherlich nicht erfreut, solche Hinterlassenschaften vor ihrer Türe aufzufinden.
Wir als FBL sehen es als Bürgerpflicht eines jeden verantwortungsvollen Hundebesitzers an, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu beseitigen, egal wo sie sich befindet.
Mit der Anschaffung eines Hundes hat man dafür Sorge zu tragen, dass die Ausscheidungen seines geliebten Haustieres nicht zum Ärgernis und Belästigung seiner Mitbürger werden.